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Allgemeine Geschäftsbedingungenelbfabrik2026-07-27T12:22:38+02:00

Kampfkunst und Yoga.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 27.07.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Buchungen, Mitgliedschaften, Kurse, Workshops, Personal Trainings, Prüfungen, Seminare und Veranstaltungen von:

PA-KUA & CaliforniaFIT Ausbildungsinstitut UG (haftungsbeschränkt)
Stormsweg 6a
22085 Hamburg
E-Mail: info@kampfkunstundyoga.com
Website: www.kampfkunstundyoga.com

im Folgenden „Studio“ genannt.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote des Studios, insbesondere für:

  • Pa-Kua Kampfkunst
  • Athletic Vinyasa Yoga
  • Personal Training
  • Kinderkurse
  • Akrobatik
  • Schwertkunst
  • Bogenschießen
  • Workshops
  • Prüfungen
  • Gürtelseminare
  • Meisterbesuche
  • 5er-Karten, 10er-Karten, Einzelbuchungen und Mitgliedschaften

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden oder sich unmittelbar aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem Vertrag ergeben.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist die PA-KUA & CaliforniaFIT Ausbildungsinstitut UG (haftungsbeschränkt).

Bei minderjährigen Teilnehmern kommt der Vertrag mit den Erziehungsberechtigten zustande. Die Erziehungsberechtigten sind für die Zahlung der Beiträge sowie für die Einhaltung dieser AGB durch das Kind verantwortlich.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Buchung über Eversports,
  • Abschluss einer Mitgliedschaft über Eversports,
  • schriftliche oder elektronische Bestätigung durch das Studio,
  • Unterzeichnung eines Vertragsformulars,
  • verbindliche Anmeldung zu Kursen, Workshops, Prüfungen, Seminaren oder Personal Trainings.

Die jeweils gebuchte Leistung, Laufzeit, der Preis und die Zahlungsweise ergeben sich aus dem konkreten Angebot, der Buchungsübersicht, der Vertragsbestätigung oder der Rechnung.

4. Nutzung von Eversports

Das Studio nutzt Eversports für Buchungen, Vertragsverwaltung, Check-in, Zahlungsabwicklung, Kursorganisation und Kommunikation.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Zugangsdaten sicher aufzubewahren und seine hinterlegten Daten aktuell zu halten.

Buchungen, Stornierungen, Check-ins und Vertragsinformationen können über Eversports verwaltet werden, soweit die jeweilige Funktion freigeschaltet ist.

5. Leistungsangebot des Studios

Das Studio bietet ein kurs- und trainingsbasiertes Angebot. Es handelt sich nicht um ein klassisches Fitnessstudio mit unbeaufsichtigter Gerätefläche.

Die Teilnahme erfolgt im Rahmen des jeweils gebuchten Produkts. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer, einen bestimmten Raum, eine bestimmte Kurszeit, eine bestimmte Gruppenzusammensetzung oder eine bestimmte maximale Teilnehmerzahl besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Das Studio ist berechtigt, Kurspläne, Trainer, Räume und Kurszeiten aus sachlichen Gründen anzupassen, sofern dies für die Teilnehmer zumutbar ist.

6. Mitgliedschaften

Mitgliedschaften berechtigen zur Teilnahme an den jeweils vereinbarten Kursen im Rahmen des gebuchten Tarifs.

Beispiele für Tarife können sein:

  • 1x pro Woche
  • 2x pro Woche
  • Unlimited
  • Sonderangebote
  • Founding Memberships
  • Familienmitgliedschaften

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Produktbeschreibung bei Eversports.

„Unlimited“ bedeutet eine Nutzung im Rahmen des regulären Kursplans und der verfügbaren Plätze. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an jedem gewünschten Kurs, wenn dieser ausgebucht ist oder eine Teilnahme aus organisatorischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder sicherheitsbezogenen Gründen nicht möglich ist.

7. 5er-Karten, 10er-Karten und Einzelbuchungen

5er-Karten, 10er-Karten und Einzelbuchungen berechtigen zur Teilnahme an den jeweils dafür freigegebenen Kursen.

Die Gültigkeitsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Soweit nicht anders angegeben, gelten:

  • 5er-Karten: 2 Monate ab Kaufdatum
  • 10er-Karten: 3 Monate ab Kaufdatum

Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, soweit die Nutzung innerhalb der Gültigkeit möglich und zumutbar war.

War die Nutzung aus Gründen, die das Studio zu vertreten hat, über einen erheblichen Zeitraum nicht möglich, wird die Gültigkeit angemessen verlängert oder es wird eine andere angemessene Lösung angeboten.

Karten und Einzelbuchungen sind personenbezogen und nicht übertragbar, sofern das Studio einer Übertragung nicht ausdrücklich zustimmt.

8. Preise, Beiträge und Zahlungsweise

Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Angebot, in der Buchungsübersicht, im Vertrag oder in Eversports angegeben sind.

Mitgliedsbeiträge sind, soweit nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus fällig.

Zahlungen erfolgen über die angebotenen Zahlungsmethoden, insbesondere SEPA-Lastschrift, Kartenzahlung, Online-Zahlung über Eversports oder andere freigegebene Zahlungswege.

Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Entstehen Rücklastschriftgebühren oder zusätzliche Kosten aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden fehlgeschlagenen Zahlung, kann das Studio diese Kosten ersetzt verlangen.

9. Aufnahmegebühr

Soweit für eine Mitgliedschaft eine Aufnahmegebühr vereinbart ist, wird diese mit Vertragsschluss fällig.

Die Aufnahmegebühr deckt den administrativen Aufwand für Einrichtung, Vertragserfassung, Systemanlage, Zahlungsmandat, Mitgliederverwaltung und Onboarding ab.

10. Laufzeit und Kündigung von Mitgliedschaften

Die Laufzeit der Mitgliedschaft ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Produktbeschreibung.

Soweit eine Mindestlaufzeit vereinbart ist, läuft die Mitgliedschaft zunächst für diese Mindestlaufzeit.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, zum Beispiel per E-Mail an info@kampfkunstundyoga.com oder über eine hierfür bereitgestellte Online-Funktion.

Soweit gesetzlich erforderlich, stellt das Studio eine Online-Kündigungsmöglichkeit zur Verfügung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Sonderangebote und Eröffnungsangebote

Sonderangebote, Eröffnungsangebote, Rabattaktionen und Founding Memberships gelten nur zu den jeweils angegebenen Bedingungen.

Rabattierte Mitgliedschaften können zeitlich befristet sein. Nach Ablauf der vereinbarten Rabattphase gelten die im Vertrag oder Angebot genannten Folgepreise.

Sonderangebote sind nicht automatisch mit anderen Rabatten kombinierbar.

12. Familienrabatt

Ein Familienrabatt wird nur gewährt, wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Angebots erfüllt sind.

Der Familienrabatt kann entfallen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, zum Beispiel wenn ein Familienmitglied kündigt oder keine aktive Mitgliedschaft mehr besteht.

13. Kursbuchung, Check-in und Stornierung

Die Teilnahme an Kursen setzt eine vorherige Buchung voraus, soweit der jeweilige Kurs buchungspflichtig ist.

Die Buchung erfolgt in der Regel über Eversports.

Bei ausgebuchten Kursen kann eine Warteliste geführt werden. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach bestätigter Buchung.

Kann ein Teilnehmer einen gebuchten Kurs nicht wahrnehmen, soll die Buchung rechtzeitig storniert werden, damit der Platz für andere Teilnehmer freigegeben werden kann.

Die jeweiligen Stornierungsfristen können je nach Kurs, Produkt oder Veranstaltung unterschiedlich sein und ergeben sich aus der Buchungsübersicht, der Produktbeschreibung oder der jeweiligen Kursinformation.

Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen kann die gebuchte Einheit verfallen oder als teilgenommen gewertet werden, soweit dies im jeweiligen Angebot vorgesehen ist.

14. Personal Training und Kleingruppentraining

Für Personal Training, PT3, Kleingruppentraining und individuell vereinbarte Termine gilt eine Stornierungsfrist von 24 Stunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann der Termin vollständig berechnet werden oder eine Einheit verfallen.

Dies gilt nicht, wenn das Studio die Absage zu vertreten hat oder im Einzelfall eine andere Lösung vereinbart wird.

15. Kursausfälle und Änderungen

Das Studio kann Kurse aus wichtigem Grund absagen oder verlegen, insbesondere bei Krankheit des Trainers, zu geringer Teilnehmerzahl, technischen Problemen, Reparaturen, behördlichen Vorgaben, höherer Gewalt oder sonstigen organisatorischen Gründen.

Bei einzelnen Kursausfällen besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags, sofern ausreichende Ersatzmöglichkeiten im Kursplan bestehen.

Bei länger andauernden Schließungen oder wesentlichen Einschränkungen des Angebots wird das Studio eine angemessene Lösung anbieten, zum Beispiel Ersatztermine, Vertragsverlängerung, Gutschrift oder eine andere rechtlich zulässige Kompensation.

16. Feiertage, Betriebsferien und Schließzeiten

An gesetzlichen Feiertagen kann das Studio geschlossen bleiben.

Das Studio kann angemessene Betriebsferien, Teamfortbildungen, Renovierungszeiten oder organisatorisch notwendige Schließtage festlegen. Diese werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt.

Kurzzeitige und angemessene Schließzeiten berechtigen nicht automatisch zur Beitragsminderung, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft erhalten bleibt.

17. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmer müssen gesundheitlich in der Lage sein, am Training teilzunehmen.

Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei gesundheitlichen Einschränkungen, Verletzungen, Schwangerschaft, chronischen Erkrankungen oder Unsicherheiten soll vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.

Das Studio erbringt keine medizinische Behandlung, keine Heilbehandlung und keine physiotherapeutische Leistung.

Trainer können Teilnehmer von einzelnen Übungen oder vom Training ausschließen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen oder eine Teilnahme aus gesundheitlichen, pädagogischen oder organisatorischen Gründen nicht vertretbar ist.

18. Verhalten im Studio und Hausordnung

Alle Teilnehmer verpflichten sich zu respektvollem, ruhigem und sicherem Verhalten.

Den Anweisungen der Trainer und des Studioteams ist Folge zu leisten.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • gefährliches oder rücksichtsloses Verhalten,
  • Training unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, soweit dadurch die Trainingsfähigkeit beeinträchtigt ist,
  • Teilnahme mit ansteckenden Krankheiten,
  • Störung des Unterrichts,
  • Beleidigungen, Bedrohungen oder aggressives Verhalten,
  • unsachgemäße Nutzung von Trainingsmaterial,
  • eigenmächtiges Unterrichten oder Anleiten anderer Teilnehmer,
  • gewerbliche Werbung oder Akquise ohne Zustimmung des Studios.

Bei Verstößen kann das Studio Teilnehmer zeitweise oder dauerhaft vom Training ausschließen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann das Studio den Vertrag außerordentlich kündigen.

19. Pünktlichkeit und Kursablauf

Teilnehmer sollen pünktlich erscheinen.

Wer zu spät kommt, betritt den Kursraum leise und unauffällig. Das Studio kann den Zutritt verweigern, wenn ein später Einstieg den Unterricht, die Sicherheit oder den Ablauf erheblich stören würde.

Eltern und Begleitpersonen nehmen grundsätzlich nicht am Kinderunterricht teil und halten sich während des Unterrichts nicht im Kursraum auf, soweit das Studio keine Ausnahme zulässt.

20. Minderjährige Teilnehmer

Bei minderjährigen Teilnehmern schließen die Erziehungsberechtigten den Vertrag ab.

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, dem Studio relevante organisatorische Informationen mitzuteilen, insbesondere Notfallkontakte, Abholberechtigungen und besondere Hinweise, soweit diese für die sichere Durchführung des Trainings erforderlich sind.

Kinder müssen rechtzeitig gebracht und abgeholt werden.

Das Studio übernimmt keine Aufsicht außerhalb der vereinbarten Kurszeiten, vor Beginn des Kurses oder nach Ende des Kurses, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ob ein Kind das Studio allein verlassen darf, liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Das Studio kann hierfür eine ausdrückliche Erklärung verlangen.

21. Kleidung, Hygiene und Trainingsmaterial

Teilnehmer müssen geeignete Trainingskleidung tragen.

Je nach Kurs kann barfuß, mit sauberen Sportschuhen, in Uniform oder mit sonstiger geeigneter Kleidung trainiert werden. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Disziplin und den Hinweisen des Trainers.

Trainingsmaterial, Waffenattrappen, Bögen, Matten, Geräte und sonstige Ausstattung dürfen nur bestimmungsgemäß und nach Anweisung genutzt werden.

Beschädigungen sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen.

Wer Ausstattung vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, kann zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sein.

22. Pa-Kua, Prüfungen, Gürtel, Seminare und Meisterbesuche

Das Studio bietet Training im System der Pa-Kua International League sowie damit verbundene Prüfungen, Gürteleinschätzungen, Gürtelseminare und Meisterbesuche an.

Die Teilnahme am regulären Training begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Graduierung, Prüfungszulassung, bestandene Prüfung, Gürtelverleihung, Urkunde oder ein bestimmtes Zertifikat.

Die Einschätzung der Trainingsentwicklung, Prüfungsreife und Graduierung erfolgt nach den fachlichen Kriterien der zuständigen Trainer, Instructoren, Meister oder der jeweiligen Organisation.

Prüfungen, Gürtelseminare, Meisterbesuche und Sonderveranstaltungen können gesondert kostenpflichtig sein.

23. Fotos, Videos und Öffentlichkeitsarbeit

Für Fotos und Videos gelten die gesonderten Datenschutzinformationen des Studios sowie gegebenenfalls separate Einwilligungserklärungen.

Ein allgemeiner Aushang oder eine Information vor Ort kann auf Foto- und Videoaufnahmen hinweisen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch eine uneingeschränkte Einwilligung für jede Art der Aufnahme oder Veröffentlichung.

Erwachsene Teilnehmer, die nicht aufgenommen werden möchten, müssen dies vor Beginn der Aufnahme mitteilen oder sich außerhalb des Aufnahmebereichs halten.

Kinder und Jugendliche werden grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung der Erziehungsberechtigten erkennbar fotografiert oder gefilmt und veröffentlicht.

Bei Gruppenfotos im Zusammenhang mit Meisterbesuchen, Prüfungen, Gürtelverleihungen oder besonderen Veranstaltungen werden Eltern nach Möglichkeit vorher informiert. Kinder ohne entsprechende Einwilligung nehmen nicht an der Gruppenaufstellung teil oder werden so positioniert, dass sie nicht erkennbar aufgenommen werden.

24. Eigene Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer

Teilnehmer dürfen im Studio, während des Unterrichts, in Umkleidebereichen, im Empfangsbereich oder bei Veranstaltungen keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von anderen Personen ohne vorherige Zustimmung des Studios und der betroffenen Personen erstellen.

Dies gilt insbesondere für Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen.

Verstöße können zum Ausschluss vom Training und zur außerordentlichen Kündigung führen.

25. Urheberrechte und Trainingsinhalte

Trainingskonzepte, Unterrichtsinhalte, Texte, Skripte, Choreografien, Trainingspläne, Prüfungsinhalte, Bilder, Videos und sonstige Materialien des Studios sind urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützt.

Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, gewerbliche Nutzung oder eigene Verwertung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Studios zulässig.

Die Teilnahme am Training berechtigt nicht dazu, Inhalte des Studios eigenständig gewerblich zu unterrichten, zu filmen, zu verbreiten oder als eigenes Trainingskonzept anzubieten.

26. Haftung des Studios

Das Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Das Studio haftet außerdem unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Studio nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

27. Haftung für persönliche Gegenstände

Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Fahrräder, Taschen, Schmuck, Mobiltelefone, Geld oder sonstige persönliche Gegenstände übernimmt das Studio keine Haftung, soweit dem Studio kein Verschulden zur Last fällt.

Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt im Studio gelassen werden.

28. Zahlungsrückstand

Gerät ein Kunde mit Zahlungen in Rückstand, kann das Studio den Zugang zu Kursen, Buchungen oder Leistungen bis zur Begleichung der offenen Beträge sperren.

Das Studio kann Mahnkosten und Rücklastschriftkosten geltend machen, soweit diese tatsächlich entstanden und vom Kunden zu vertreten sind.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei erheblichem Zahlungsrückstand bleibt vorbehalten.

29. Krankheit, Urlaub und persönliche Verhinderung

Eine persönliche Nichtnutzung des Angebots, zum Beispiel wegen Urlaub, Zeitmangel, kurzfristiger Krankheit, beruflicher Belastung oder sonstiger persönlicher Gründe, führt grundsätzlich nicht zu einer automatischen Beitragsreduzierung oder Vertragsverlängerung.

Bei längerer Krankheit oder besonderen Härtefällen kann das Studio nach Vorlage eines geeigneten Nachweises eine individuelle Lösung anbieten, zum Beispiel eine Ruhezeit, Verlängerung oder Gutschrift. Ein Anspruch darauf besteht nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart.

30. Ruhezeiten

Ruhezeiten sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.

Voraussetzungen, Dauer und Auswirkungen auf Laufzeit und Beiträge richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Während einer Ruhezeit ruht die Trainingsberechtigung.

31. Datenschutz

Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze.

Einzelheiten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzinformationen des Studios.

Die Datenschutzinformationen sind nicht Bestandteil dieser AGB, sondern ein eigenständiges Informationsdokument.

32. Widerrufsrecht bei Online-Verträgen

Bei Verträgen, die online, über Eversports oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden, kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, kann das Studio für bereits erbrachte Leistungen einen angemessenen Wertersatz verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Für einzelne terminierte Freizeit- oder Sportveranstaltungen können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen.

33. Kommunikation

Das Studio kann vertragsrelevante Informationen per E-Mail, über Eversports, telefonisch, persönlich oder über sonstige angegebene Kommunikationswege übermitteln.

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten gesendet wurden und der Kunde die fehlende Aktualisierung seiner Daten zu vertreten hat.

34. Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt, soweit sie bestehende Vertragsverhältnisse betreffen.

Änderungen werden nur Bestandteil eines bestehenden Vertrags, wenn dies gesetzlich zulässig ist oder der Kunde zustimmt.

Für neue Verträge gilt die jeweils bei Vertragsschluss einbezogene Fassung der AGB.

35. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Diese AGB gelten ab dem oben genannten Stand.

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